Aktion Hochstift hilft e.V.


Mitgliedschaft im Verein


Mitglied werden

... kann, wer bereit ist, an der Erfüllung unserer Aufgaben mitzuwirken.

  • Sie können entscheiden, ob Sie förderndes Mitglied werden wollen.

    Als förderndes Mitglied unterstützen Sie uns finanziell bei der Durchführung und dem Ausbau unserer Aufgaben. Die Höhe Ihres Beitrages bestimmen Sie selbst. Er sollte Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen. Eine jährliche Abbuchung ist wünschenswert, aber nicht Voraussetzung. Dabei geht es nicht um eine einmalige Spende, sondern um eine möglichst länger währende Mitgliedschaft.

  • Hier geht es zur Fördermitgliedschaft...

    Oder:

  • Ob Sie als aktives Mitglied ehrenamtlich tätig sein wollen.

    Als aktives Mitglied werden Sie ehrenamtlich als Helferin oder Helfer für uns tätig. Über die Möglichkeiten und Aufgaben Ihres ehrenamtlichen Engagements geben Ihnen unsere aktiven Mitglieder und der Vorstand gern Auskunft.

  • Hier ein Auszug aus dem Mitgliedsantrag!

    Mitgliedsart:

    1. Aktive Mitgliedschaft
    Der Jahresbeitrag beträgt 36 Euro. Aktives Mitglied bedeutet, dass Sie bereit sind 2 - 3 Aktionen des Vereines pro Jahr aktiv zu begleiten/unterstützen. Dieses können z.B. Infostand bei Veranstaltungen oder ein Waffelverkauf sein.

    2.Passive Mitgliedschaft
    Der Jahresbeitrag beträgt 50 Euro.
    Passive Mitgliedschaft bedeutet, dass Sie den Verein finanziell und ideell unterstützen möchten. Sie tragen mit ihrem jährlichen Mitgliedsbeitrag dazu bei, die verschiedenen Hilfsaktionen des Vereines zu finanzieren.

    3. Firmenmitgliedschaft
    Der Jahresbeitrag beträgt 300 Euro oder eine Wunschsumme. Firmen sind juristische Personen des Privatrechts u.a.: eingetragene Vereine (e.V.), Stiftungen, Aktiengesellschaften, GmbHs, Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), GbR...

    4. Familienmitgliedschaft
    Der Jahresbeitrag beträgt 100 Euro. Alle Familienangehörigen (Eheleute oder Ehegemeinschaften mit mindestens 1 Kind) erwerben die Mitgliedschaft im Verein und haben als Sonderrecht ermäßigte Mitgliedsbeiträge. Alle anderen Rechte und Pflichten im Verein gelten für jedes Mitglied. Erwachsene haben jeweils eine Stimme. Minderjährige haben kein Stimmrecht. Kinder werden beim Erreichen der Volljährigkeit automatisch reguläre Mitglieder.

    Mitgliedschaft
    Die Dauer der Mitgliedschaft beträgt 1 Kalenderjahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht binnen einer Frist von 1 Monat zum Ablauf der Mitgliedschaft schriftlich gekündigt wird. Sie erlauben uns, den Beitrag der oben gewählten Mitgliedschaft von Ihrem Konto abzubuchen. Diese Erlaubnis kann von Ihnen jederzeit schriftlich widerrufen werden. Das Formular befindet sich im Anhang und muss von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben werden.

    Hier geht es zum Mitgliedsantrag mit Einzugsermaechtigung (SEPA)